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Beschäftigung

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Nutzungsbedingungen

Die Verwendung der Bildungsprogramme für kommerzielle Aktivitäten, zur Gewinnerzielung oder zur persönlichen Bereicherung stellt eine ausdrückliche Verletzung der Vereinbarung zur Esri-Campuslizenz dar, die Esri zu gerichtlichem und außergerichtlichem Rechtsbehelf sowie zum Anspruch auf vollständige Zahlung der Lizenzgebühren für kommerzielle Lizenzen berechtigt.
Die Nutzung der Software unterliegt den allgemeinen Lizenzbedingungen der Standortlizenz der MLU für Bildungseinrichtungen. Der Nutzungsumfang ist in Artikel 3 der Esri Lizenzvereinbarung mit der Martin-Luther-Universität geregelt (siehe folgende Seiten).

ARTIKEL 3 — NUTZUNGSUMFANG
3.1 Weitere gestattete Nutzungszwecke Die folgenden weiteren gestatteten Nutzungszwecke werden hiermit gewährt:
  1. Der Lizenznehmer darf die Bildungsprogramme bis zu der Anzahl der in Tabelle A-1 des Anhangs gewährten Lizenzen ausschließlich für Unterrichts-, Forschungs- und Verwaltungszwecke kopieren und einsetzen.
  2. Der Lizenznehmer darf die Programme bis zu der Anzahl der in Tabelle A-2 gewährten Lizenzen ausschließlich für Unterrichts- und Forschungszwecke kopieren und einsetzen.
  3. Der Lizenznehmer darf die Bildungsprogramme in virtualisierten Rechenumgebungen einsetzen.
  4. Der Lizenznehmer darf Lehr- und Forschungsmitarbeitern gestatten, in Anlehnung an diese Vereinbarung und ihre jeweilige Tätigkeit am Standort eine Kopie der Bildungsprogramme vom Standort zu entfernen und in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.2 weiter unten ausschließlich zu akademischen Zwecken (wie in Abschnitt 3.1a oben beschrieben) auf ihrem jeweiligen privaten Computer zu installieren und zu verwenden.
  5. Vorausgesetzt, bei dem Lizenznehmer handelt es sich um eine Fach-/Berufsschule (keine allgemeinbildenden Schulen), Fachhochschule, Hochschule oder Universität, darf der Lizenznehmer den eingeschriebenen Schüler/Studenten gestatten, auf eine Netzwerklizenz der Version 10.x der in Anhang A („Netzwerklizenz") angegebenen Desktop-Bildungsprogramme auf den privaten Computern der Schüler/Studenten zuzugreifen und diese zu verwenden, während die Studenten mit dem sicheren Netzwerk des Lizenznehmers verbunden sind. Außerdem darf der Lizenznehmer eingeschriebenen Schülern/Studenten gestatten, eine Netzwerklizenz (Concurrent Use License) für die Verwendung auf einem privaten Computer für die Zeit ohne bestehende Verbindung mit dem sicheren Netzwerk des Lizenznehmers auszuleihen.
3.2 Nicht gestattete Nutzung Zusätzlich zu den in der Lizenzvereinbarung angegebenen Beschränkungen gelten für die Bildungsprogramme die folgenden nicht gestatteten Nutzungszwecke:
  1. Der Lizenznehmer darf den autorisierten Benutzern nicht gestatten, die in Tabelle A-1 von Anhang A aufgeführten Bildungsprogramme für nichtakademische, nicht verwaltungsbezogene Aktivitäten oder für kommerzielle Aktivitäten oder zur Gewinnerzielung zu verwenden.
  2. Der Lizenznehmer darf den autorisierten Benutzern nicht gestatten, die in Tabelle A-2 von Anhang A aufgeführten Bildungsprogramme für nichtakademische Aktivitäten, Verwaltungszwecke, für kommerzielle Aktivitäten oder zur Gewinnerzielung zu verwenden.
  3. Der Lizenznehmer darf die Bildungsprogramme nicht an anderen, mit ihm verbundenen oder von ihm finanzierten Standorten einsetzen, es sei denn, diese sind ausdrücklich in diese Vereinbarung eingeschlossen.
  4. Außer zur Verwendung zur Feldforschung oder pädagogischen Feldarbeit, sofern vom Lizenznehmer benötigt, oder wie in den Abschnitten 3.1.d und 3.1.e gestattet, darf der Lizenznehmern den autorisierten Benutzern oder anderen] natürlichen oder juristischen Personen, unabhängig davon, ob sie an den Lizenznehmer angegliedert sind oder nicht, nicht gestatten, digitale Kopien der Bildungsprogramme vom Campus zu entfernen.
  5. Der Lizenznehmer darf die Software-Aktivierungsnummer(n) bzw. die Registrierungsnummer(n)/Lizenzautorisierungsdateien) nicht an Schüler/Studenten weiterverteilen.
  6. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Esri und dem Distributor darf der Lizenznehmer die Bildungsprogramme nicht außerhalb des Landes, in dem der Lizenznehmer die Bildungsprogramme erworben hat, verwenden, übertragen, weiterverbreiten, einsetzen oder ihre Verwendung durch autorisierter Benutzer gestatten.

3.3 Verlust oder Diebstahl von Bildungsprogrammen Der Lizenznehmer verpflichtet sich, sein Möglichstes zu tun, um alle Bildungsprogramme vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Verluste innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Entdeckung, dass Komponenten fehlen, dem Distributor schriftlich anzuzeigen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle verlorenen oder gestohlenen Artikel zu den dann aktuellen Sätzen zu erstatten. Wiederholter Verlust oder Diebstahl von Bildungsprogrammen stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und Esri oder der Distributor ist berechtigt, diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen zu kündigen und den Lizenznehmer von der weiteren Teilnahme am Programm für Campus-Lizenzen für Bildungseinrichtungen auszuschließen.
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